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Verpackungsverordnung


Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV)


Verpackungsverordnung Für Deutschland

Entsprechend der Verpackungsverordnung sind wir beim Dualen System Zentek GmbH & Co. KG unter der Registriernummer 21108 angeschlossen.


https://www.zentek.de

Informationen zur Verpackungsverordnung. Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG oder dem "RESY-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Firma Zentek "Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Firma Zentek GmbH & Co. KG (Vertrag 21108) über Friedrich Bähr GmbH & Co. KG Verpackungsmittel Bremen (Kundennummer: 220364) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.baehr-verpackung.de"


Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken:

BREFIT
Geschäftsführer: Eugen Schmick
Stromer Landstrasse 49a
28197 Bremen
Telefon: +49 176 23971402 (Mo. - Fr. 09:00 - 17:00 Uhr)
Telefax: -
E-Mail: info@brefit.de
Web: https://www.breift.de


Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Sie haben als Verbraucher natürlich auch die Möglichkeit, die Verpackung in die Altpapiersammlung zu geben, zusammen mit den alten Tageszeitungen usw. Notwendige stofffremde Anhaftungen, z. B. Klebebänder, Etiketten und der geringe Folienanteil, stören den Recycling-Prozess nicht.